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Berufspolitisch

Der PhV S-H fordert:

  • den Erhalt des Beamtenstatus von Lehrkräften
  • die Neueinstellung von Lehrkräften soll auf ausreichend qualifizierte Personen beschränkt sein. Ein Lehramtsstudium an einer Hochschule mit Referendariat soll absolviert worden sein. Die Neueinstellung von Seiteneinsteigern befürwortet der PhV S-H nicht
  • die Verlängerung des Referendariats auf zwei Jahre
  • das einphasige, ausbildungsintegrierende duale Lehramtsstudium für das Gymnasium lehnt der PhV S-H ab
  • die Reduktion der Unterrichtsverpflichtung auf 23 Wochenstunden
  • die Begrenzung der maximalen Klassengröße auf 23 Schülerinnen und Schüler
  • die spürbare Begrenzung der Verwaltungsaufgaben
  • die vollständige Erfassung der Arbeitszeit
  • die konsequente Einhaltung der Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzvorschriften
  • die Wiedereinführung von Entlastungsstunden für den Oberstufenunterricht, insbesondere für den Unterricht in Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau.
  • die Einführung von Entlastungsstunden für die Tätigkeiten von Klassenlehrkräften
  • die Einführung von Entlastungsstunden für die Tätigkeiten von Tutoren
  • regelmäßige Beförderungsmöglichkeiten auf A14
  • die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes und eine vollständige Nachzahlung seit der Abschaffung
  • „Abordnung plus“ von Gymnasiallehrkräften nur an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe
  • die Einführung einer Regelung, nach der - falls bei Abordnung+ kein Match mit aufnehmenden Gymnasien oder GemSmO zustande kommt - eine Ausschreibung am abgebenden Gymnasien auch ohne Abordnung+ zulässig ist
  • • die Beibehaltung des Rechts auf Teilzeit.
  • • Fortbildungsangebote in Präsenz in der Unterrichtszeit

Bildungspolitisch

Der PhV S-H fordert:

  • ein schulartspezifisches Lehramtsstudium
  • ein gegliedertes Schulsystem und insbesondere den Erhalt des Gymnasiums
  • die vertiefte Allgemeinbildung sowie die Befähigung zum Hochschulstudium als zentrale Ziele gymnasialer Bildung verbindlich zu verankern
  • ein qualitativ hochwertiges und bundesweit vergleichbares Abitur, das die Studierfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen gewährleistet
  • die konsequente Beibehaltung des Fachlehrerprinzips
  • die Durchführung von Fachunterricht; Fächerverbünde wie „Naturwissenschaften“, „MINT“ oder „Weltkunde“ werden abgelehnt
  • die Abschaffung des Aufstiegs unter Vorbehalt
  • landeseinheitliche Regelungen für zentrale schulische Themen und damit die Rücknahme der Verpflichtung jeder einzelnen Schule, eigene beispielsweise Handyregelungen oder schulinterne Fachcurricula ausarbeiten zu müssen
  • eine angemessene Ausstattung der Schulen mit modernen Geräten und entsprechende Stellenanteile für IT-Administratoren und „digitale Hausmeister“
  • eine pädagogisch fundierte und zielgerichtete Digitalisierung an Schulen, die sich an klar definierten Bildungszielen orientiert, die Unterrichtsqualität nachhaltig verbessert und Lehrkräfte wie Lernende durch verlässliche Infrastruktur, geeignete Endgeräte, datenschutzkonforme Anwendungen sowie kontinuierliche Fortbildungsangebote wirksam unterstützt
  • eine höhere Gewichtung der Sprachrichtigkeit in Klassenarbeiten und Klausuren aller Fächer
  • eine verbindliche Sprachdiagnostik für alle Vierjährigen mit anschließender Förderung im Bedarfsfall
  • verbindliche Regelungen für den Übertritt ans Gymnasium. Hierbei müssen folgende Kriterien erfüllt  sein:
  1. Die im Zeugnis ausgewiesenen Leistungen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik müssen zumindest befriedigende oder vergleichbare Leistungen enthalten.
  2. Die Empfehlung der Grundschule für das Gymnasium. Empfiehlt die Grundschule den Wechsel an eine Gemeinschaftsschule, aber die Erziehungsberechtigten wünschen den Wechsel ans Gymnasium, dann muss das Kind an einem standardisierten Test teilnehmen, den es bestehen muss, um am Gymnasium starten zu dürfen. Bei einem notwendigen Test sind diese beiden Fächer zwingend abzuprüfen.
  • Der didaktisch sinnvolle Einsatz von KI im Unterricht soll gefördert werden.