Berufsverband der Lehrerinnen und Lehrer
an den Gymnasien in Schleswig-Holstein
Die Arbeitsgemeinschaft der Oberstudiendirektorinnen und Oberstudiendirektoren ist eine Arbeitsgemeinschaft im PhV-SH gemäß § 18 der Satzung. Sie ist Mitglied der Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren. Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist Kiel.
Die Arbeitsgemeinschaft behandelt Fragen, die das Gymnasium und seinen besonderen Auftrag im Bildungswesen betreffen, und verfolgt die sich daraus ergebenden bildungspolitischen Ziele. Sie vertritt die beruflichen Belange ihrer Mitglieder.
Leiterinnen und Leiter von Gymnasien und Gesamtschulen mit Sekundarstufe II und von Studienseminaren sowie Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten für die beiden Schularten können Mitglied werden. Die Mitgliedschaft im PhV-SH ist dafür nicht Voraussetzung. In den Ruhestand versetzte Kolleginnen und Kollegen bleiben Mitglieder der Vereinigung. Verdienten Mitgliedern kann durch die Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss mindestens drei Monate vorher schriftlich erklärt werden.
Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben; die Höhe entspricht der Beitragstabelle des PhV-SH. Mitglieder, die nicht dem PhV-SH angehören, zahlen einen Beitrag, der von der Vollversammlung festgesetzt wird. (gemäß Beschluss vom 18.9.2003 50 % vom Beitrag für Geh.-stufe A16)
Die Organe der Vereinigung sind die Vollversammlung und der geschäftsführende Vorstand.
Der Vorstand wird von der Vollversammlung auf drei Jahre gewählt. Das Wahlverfahren wird durch die Wahlordnung des PhV-SH geregelt.
Die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft kann nur durch eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Das Vermögen geht dann in den Bereich des Philologenverbandes über.
Die laufenden Geschäfte der Vereinigung werden gem. § 5 der Satzung vom Vorstand wahrgenommen.
Der Beitrag ist als Jahresbeitrag in einer Summe fällig.
Die Kasse der Arbeitsgemeinschaft wird von dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin des PhV-SH verwaltet. Die Beitragszahlungen erfolgen auf sein/ihr Konto.
Der Vorstand legt auf der Jahreshauptversammlung seinen Geschäftsbericht für das abgelaufene Jahr vor. Über wichtige Vorgänge sind die Mitglieder außerdem durch Rundschreiben zu informieren.
Die Entlastung des Vorstandes erfolgt durch die Vollversammlung.
Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit der Anwesenden gefasst, wenn nicht Satzung oder Wahlordnung andere Mehrheiten vorschreiben. Über Anträge wird offen abgestimmt, sofern Satzung oder Wahlordnung nichts anderes vorschreiben. Eine geheime Abstimmung erfolgt nur dann, wenn sie von einem Mitglied der Vollversammlung beantragt wird.
Dr. H.-M.Kiefmann
Rendsburg, den 18.9.03