Berufsverband der Lehrerinnen und Lehrer
an den Gymnasien in Schleswig-Holstein
Nach Einrichtung der Dienstleistungszentren durch den Deutschen Beamtenbund (DBB) konnten die Bedingungen für den Rechtsschutz des Deutschen Philologenverbandes (DPhV) noch weiter verbessert werden.
Die Rechtsschutzordnung des DPhV ist überarbeitet worden und die Bedingungen sind an die neuen Möglichkeiten angepasst worden.
Die Rechtsschutzordnung kann bei Bedarf in der Geschäftsstelle in Kiel angefordert werden.
In dem Dienstleistungszentrum des DBB in Hamburg stehen uns eigene Experten und Rechtsanwälte zur Verfügung, die eine Beratung und eventuelle Vertretung übernehmen.
Vor Erteilung von Rechtsschutz muss der Vorsitzende bzw. der Vorstand informiert sein und zugestimmt haben.
Dieser neue Rechtsschutz ist ein weiterer wichtiger Grund für die Mitgliedschaft im PhV.
(Auszug aus der Rechtsschutzordnung des Deutschen Philologenverbandes 'DPhV')
Der DPhV bedient sich zur Durchführung von Rechtsberatung und Rechtsschutz ausschließlich der Dienstleistungszentren des Deutschen Beamtenbundes.
Diese sind Ansprechpartner der Rechtsschutzbeauftragten der Landesverbände.
Der Deutsche Philologen-Verband überträgt das Recht zur Genehmigung von Rechtsberatung und Rechtsschutz auf die Vorsitzenden der Landesverbände. Die Vorsitzenden der Landesverbände sind gegenüber dem DPhV verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen der Rahmenrechtsschutzordnung des DBB.
Das Einzelmitglied stellt Antrag auf Rechtsberatung oder Rechtsschutz nur an den Landesverband, dem es angehört, d. h. hier an den Philologenverband S-H, Muhliusstr. 65, 24103 Kiel.