Berufsverband der Lehrerinnen und Lehrer
an den Gymnasien in Schleswig-Holstein
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der dbb schleswig-holstein setzt sich mit allen juristischen und politischen Mitteln für spürbare Verbesserungen unserer Besoldung ein. Über den aktuellen Stand und die derzeit absehbaren Erfolgsaussichten möchten wir Sie kurz in Kenntnis setzen.
Die verschiedenen einseitig belastenden Maßnahmen der Landesregierung (Streichung der Sonderzahlungen, Erhöhung der Selbstbehalte bei der Beihilfe, etc.) haben nach einhelliger Meinung dazu geführt, dass eine amtsangemessene Besoldung nicht mehr gewährt wird.
Die im Jahr 2008 begonnenen Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig, die eine Klärung herbeiführen sollen, befinden sich unverändert in erster Instanz. Wie die meisten Verwaltungsgerichte, die deutschlandweit mit Musterklagen, gerichtet auf eine amtsangemessene Besoldung befasst sind, wird auch bei uns auf Vorgaben aus Karlsruhe gewartet, die schon zum Jahreswechsel 2010/2011 angekündigt waren. Dort ist der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen mehrerer Verwaltungsgerichte beschäftigt, in denen es u. a. um die (fehlende) Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung geht.
Im Oktober hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Besoldung für Hochschullehrer auseinandergesetzt und dabei auch die zentrale Bedeutung des Alimentationsprinzips als Ausgleich für das fehlende Streikrecht von Beamten hervorgehoben. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Pilotverfahren, das auch für andere Besoldungsgruppen Bedeutung entfalten kann. Wir warten gespannt auf die Entscheidung, mit der in den nächsten Wochen oder Monaten zu rechnen ist.
Auch in der Politik gibt es erste Anzeichen für ein beginnendes Umdenken in unserem Sinne: Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2011 den Gesetzentwurf zur Wiedergewährung der restlichen Sonderzahlung für Bundesbeamte gebilligt, die 2006 halbiert worden war. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der dbb schleswig-holstein hat gefordert, dass das Land denselben Weg wie der Bund einschlägt und die ungerechten Kürzungen bei den Gehältern zurücknimmt. Angesichts der in Schleswig-Holstein zu erwartenden Steuermehreinnahmen in den kommenden Jahren, ist aus unserer Sicht die Grundlage für die Streichung der Sonderzahlungen entfallen.
Wie bereits in den letzten Jahren haben wir auch für das Jahr 2011 einen Musterantrag vorbereitet, den Sie um Namen und Personalnummer ergänzt unterschrieben beim Finanzverwaltungsamt bzw. der Besoldung zahlenden Stelle einreichen sollten. Damit stellen Sie sicher, dass Sie an Rechtsänderungen und Gerichtsentscheidungen, die sich auf das laufende Jahr zurück beziehen, teilhaben.
Trotz des kürzlich ergangenen Erlasses des Finanzministeriums, nach dem von erneuten Anträgen abgesehen werden könne, empfehlen wir Ihnen wie in den letzten Jahren, von unserem Musterantrag Gebrauch zu machen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass sich die Mitteilung des Finanzministeriums lediglich auf etwaige Änderungen hinsichtlich des sogenannten Weihnachtsgeldes bezieht. Eine Gewähr, dass Sie persönlich auch an anderen Rechtsänderungen der Besoldung zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation rückwirkend teilhaben, bietet der Erlass nicht. Deshalb - und auch um eine politische Außenwirkung zu erzielen - sollten Sie den Antrag stellen. In den vergangenen Jahren sind mehrere 10.000 Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen so vorgegangen, was in der Öffentlichkeit und in der Politik nicht unbemerkt geblieben ist. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Mit kollegialen Grüßen
Anke Schwitzer
Landesbundvorsitzende